Kraftfahrzeuge mit:
Zugfahrzeug der Klasse C1
- Anhänger über 750 kg aber zG maximal 12000 kg
Zugfahrzeug der Klasse B
- zG über 3500 kg aber maximal 12000 kg
Mindestdauer der Ausbildung:
Theorie:
nicht vorgeschrieben
Praxis:
(bei Erweiterung von C1)
- ausreichende Anzahl an Fahrstunden (inkl. Unterweisung)
- 3 Stunden Überland
- 1 Stunden Autobahn
- 1 Stunden Nacht
Praxis:
(beim gemeinsamen Erwerb C1 und C1E)
- ausreichende Anzahl an Fahrstunden (inkl. Unterweisung)
- 4 Stunden Überland
- 2 Stunden Autobahn
- 2 Stunden Nacht
Prüfungen:
Theorie:
keine zusätzliche Prüfung bei Erweiterung
Praxis:
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz Klasse C1