Anlage 11 zu § 31 FeV  -Stand 28.03.2022

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Erleichterte Umschreibung von Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten: Vorgriffs-Regelung in Baden-Württemberg.

Die Liste soll um die Staaten Albanien, Gibraltar, Kosovo, Moldau und Vereinigtes Königreich erweitert werden. Da die Änderung noch nicht in Kraft getreten ist, haben einige Bundesländer – u.a. auch Baden-Württemberg – Vorgriffs-Regelungen erlassen.

Nach jetzigem Stand 28.03.2022, brauchen Umschreiber aus Albanien, Gibraltar, Kosovo, Moldau und Vereinigtes Königreich alle keine theoretische Prüfung ablegen.
Eine praktische Prüfung wird nur von moldawischen Führerscheininhabern verlangt, (laut Führerscheinstelle Pforzheim) alle anderen benötigen Stand jetzt keine praktische Prüfung.

Ein großer Schritt zur Unabhängigkeit. Fahrschule-Team!  

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