Führerscheinumtausch

Veröffentlicht am 08/04/2022


Ein Jahr vor dem Ende der Gültigkeit ihres Führerscheins sollten Sie sich um dessen Umtausch kümmern. Dafür zuständig sind die Fahrerlaubnisbehörden.  Betroffen sind Führerscheine die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden sowie Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden. 
Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit. 
Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert die Inhaberin oder der Inhaber des Führerscheins bei Kontrollen ein Verwarngeld. 

Ein großer Schritt zur Unabhängigkeit. Fahrschule-Team!