25.04.2022

Veröffentlicht am

25/04/2022

Liebe Fahrschüler,

bei einer Erweiterung sind erneut 6 Doppelstunden Grundstoff und der jeweils erforderliche klassenspezifische Zusatzstoff zu besuchen. 

Dabei spielt es keine Rolle, wie lang die Ausbildung und die Erteilung der ersten Fahrerlaubnis zurückliegen.

Beispiel:Klasse B wurde vor 3 Monaten erteilt. Dies ist nun Grundlage für die Reduzierung der Grundstoff -Unterrichtsstunden.Auch wenn die Theoriestunden eine Gültigkeit von 2 Jahren haben, spiet dies in diesem Fall keine Rolle. 
Ausnahme : (Wenn beide Klassen gleichzeitig beantragt werden und erstmal nur Klasse B bestanden wird)   
Bei einem Aufstieg  z.B. von A2 nach A (Besitz A2  mind. 2 Jahre) ist kein Theorieunterricht notwendig, da keine Theorieprüfung abgelegt werden muss.Eine praktische Ausbildung ist notwendig (12 Sonderfahrten) um die praktische Prüfung ablegen zu können.
Ist der Erhalt der Klasse A2 noch keine 2 Jahre her wird wie bei der Erweiterung die reduzierte Anzahl an Grundstoff benötigt.Allerdings ist dann der Umfang der Sonderfahrten reduziert. (6 Sonderfahrten) 
Wir beraten euch gerne.

Ein großer Schritt zur Unabhängigkeit. Fahrschule-Team!

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