Führerschein Klasse A
Krafträder mit:
- Hubraum über 50 ccm oder bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder
bbH über 45 km/h - Leistung über 15kW
Mindestdauer der Ausbildung:
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff (6 Doppelstunden bei Erweiterung)
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff (4 Doppelstunden bei Erweiterung)
Praxis:
- ausreichende Anzahl an Fahrstunden in der Stadt
- 5 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Nacht
Prüfungen:
Theorie:
- 30 Fragen (maximal 10 Fehlerpunkte bei Ersterwerb)
- 20 Fragen (maximal 6 Fehlerpunkte bei Erweiterung)
Praxis:
- Dauer: 60 Minuten (bei Aufstieg 40 Minuten)
Voraussetzung:
Mindestalter:
- 24 Jahre bei Direkteinstieg
- 21 Jahre für dreirädrige KFZ
- 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A