Führerschein Klasse B196
Krafträder mit:
- Hubraum maximal 125 ccm
- Leistung maximal 11kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht maximal 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung maximal 15 kW
Mindestdauer der Ausbildung:
Theorie:
- 4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten Motorradunterricht
Praxis:
- 5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
Es gibt keine theoretische und auch keine praktische Prüfung
Voraussetzung:
- Mindestalter: 25 Jahre
- Mindestens 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B
ACHTUNG!
B196 ist nicht A1. Daher ist ein Aufstieg nach zwei Jahren In die größere Klasse A2 nicht möglich. Da B196 eine nationale Erweiterung der Klasse B ist, darf damit nicht im Ausland gefahren werden.