Führerschein
Klasse B196

Krafträder mit:

  • Hubraum maximal 125 ccm
  • Leistung maximal 11kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht maximal 0,1 kW/kg

 

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:

  • Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung maximal 15 kW

 

Mindestdauer der Ausbildung:
Theorie:

  • 4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten Motorradunterricht

Praxis:

  • 5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten

 

Es gibt keine theoretische und auch keine praktische Prüfung

Voraussetzung:

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B

 

ACHTUNG!
B196 ist nicht A1. Daher ist ein Aufstieg nach zwei Jahren In die größere Klasse A2 nicht möglich. Da B196 eine nationale Erweiterung der Klasse B ist, darf damit nicht im Ausland gefahren werden.

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