Liebe FahrschĂĽler,
zur Erinnerung, seit Mittwoch 03.11.21 gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe.
Beim TĂśV wird zur theoretischen und praktischen PrĂĽfung nach 3 G kontrolliert.Â
Auch wir sind verpflichtet die 3 G Regelungen zu ĂĽberprĂĽfen, das heiĂźt nicht nur zum Präsenzunterricht und zur Fahrstunde im Auto, auch bei betreten der BĂĽroräume braucht ihr entsprechend eurem Status einen Nachweis oder eine Bescheinigung.Â
Bitte haltet euren Nachweis bereits beim eintreten in die Fahrschule bereit, so können wir uns schnellstmöglich um eure Anliegen kĂĽmmern.Â
Wer keinen Nachweis vorlegen kann, kann nicht an der PrĂĽfung, dem Präsenzunterricht sowie an Fahrstunden teilnehmen und muss diese kostenpflichtig wiederholen.Â
GeimpftÂ
Genesen
Getestet
Antigen Schnelltest maximal 24 Stunden alt.Â
PCR Test maximal 48 Stunden alt.Â
Schüler, welche in der Schule getestet werden, können einen Schülerausweis oder eine Schulbescheinigung vorlegen.
Bleibt gesund.
Bei Fragen, meldet euch gerne im BĂĽro.Â
Ein groĂźer Schritt zur Unabhängigkeit. Fahrschule-Team!Â




