Liebe FahrschĂĽler,
da wir oft Anfragen bekommen, zum Thema Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnis,
wollen wir euch heute nochmal erklären, wer eine Prüfung ablegen muss.
Der ausländische Führerschein berechtigt nach Meldung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland,
nur sechs Monate zum FĂĽhren von Kraftfahrzeugen.
Während dieser sechs Monate muss eine Übersetzung mitgeführt werden,
sofern der FĂĽhrerschein nicht in englischer Sprache ausgestellt ist.
FĂĽhrerscheininhaber zum Beispiel aus Albanien (ausgestellt nach 21.01.2017), Kosovo (ausgestellt nach dem 01.03.2018)
und Moldau, mĂĽssen alle keine theoretische PrĂĽfung ablegen.
Eine praktische Prüfung wird nur von moldawischen Führerscheininhabern verlangt, Albanien, Kosovo benötigen keine praktische Prüfung.
(Albanien – Klasse AM ist eine Ausnahme)
Ukrainer, die dauerhaft in Deutschland bleiben, mĂĽssen eine theoretische und praktische PrĂĽfung ablegen,
um ihren FĂĽhrerschein umschreiben zu lassen.
Sonderregelung Ukraine:
FlĂĽchtende aus der Ukraine mĂĽssen ihren FĂĽhrerschein erst einmal nicht umschreiben lassen.
FĂĽr die Dauer des Schutzstatus, werden ukrainische FĂĽhrerscheine auf dem gesamten Gebiet der EU anerkannt.
Ob der Schutzstatus und damit auch die Anerkennung
der ukrainischen Führerscheine verlängert wird, hängt von den weiteren Entwicklungen in der Ukraine ab.
(Aktuell bis Februar 2023)
Ein großer Schritt zur Unabhängigkeit. Fahrschule-Team!




