Aktualisierte Corona Verordnung BW 

Veröffentlicht am

17/09/2021

Ab dem 16.09.2021 tritt die neue Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft.
Neu ist das landesweit einheitliche, dreistufige Konzept (Basisstufe, Warnstufe, Alarmstufe).
In der Warn- und in der Alarmstufe ist nun auch der Betrieb der Fahrschulen beeinträchtigt, da in diesen Stufen die 3G-Regel eingehalten werden muss. Dies bedeutet, dass nicht-immunisierte Personen (= nicht geimpft oder genesen) nur ausgebildet werden dürfen, wenn sie einen PCR- oder einen Antigentest vorlegen.

Basisstufe: diese liegt vor, wenn landesweit die in der Warn- und Alarmstufe festgelegten Werte nicht erreicht oder überschritten werden
Warnstufe: diese liegt vor, wenn landesweit die stationäre Neuaufnahme von Covid19-Patienten in Krankenhäusern pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen den Wert 8 erreicht oder übersteigt (Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz) oder landesweit die Auslastung der Intensivbetten in den Krankenhäusern mit Covid19-Patienten den Wert 250 erreicht oder überschreitet
Alarmstufe: diese liegt vor, wenn landesweit die stationäre Neuaufnahme von Covid19-Patienten in Krankenhäusern pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen den Wert 12 erreicht oder übersteigt (Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz) oder landesweit die Auslastung der Intensivbetten in den Krankenhäusern mit Covid19-Patienten den Wert 390 erreicht oder überschreitet
Unverändert bleibt die Maskenpflicht. Diese gilt immer dort, wo kein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.

Bleibt gesund
Ein großer Schritt zur Unabhängigkeit- Fahrschule-Team!

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