Liebe Fahrschüler,
zur Erinnerung, seit Mittwoch 03.11.21 gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe.
Beim TÜV wird zur theoretischen und praktischen Prüfung nach 3 G kontrolliert.
Auch wir sind verpflichtet die 3 G Regelungen zu überprüfen, das heißt nicht nur zum Präsenzunterricht und zur Fahrstunde im Auto, auch bei betreten der Büroräume braucht ihr entsprechend eurem Status einen Nachweis oder eine Bescheinigung.
Bitte haltet euren Nachweis bereits beim eintreten in die Fahrschule bereit, so können wir uns schnellstmöglich um eure Anliegen kümmern.
Wer keinen Nachweis vorlegen kann, kann nicht an der Prüfung, dem Präsenzunterricht sowie an Fahrstunden teilnehmen und muss diese kostenpflichtig wiederholen.
Geimpft
Genesen
Getestet
Antigen Schnelltest maximal 24 Stunden alt.
PCR Test maximal 48 Stunden alt.
Schüler, welche in der Schule getestet werden, können einen Schülerausweis oder eine Schulbescheinigung vorlegen.
Bleibt gesund.
Bei Fragen, meldet euch gerne im Büro.
Ein großer Schritt zur Unabhängigkeit. Fahrschule-Team!