Wichtige Informationen bezüglich der theoretischen und praktischen Prüfungen beim TÜV.
Nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, in Verbindung mit dem neuen Infektionsschutzgesetz, gelten ab dem 01.10.2022 bei der Prüfstation (TÜV) folgende Regel:
Theoretische Fahrerlaubnisprüfung:
Voraussetzung zur Teilnahme ist das Tagen einer medizinischen- oder FFP2-Maske (Pflicht!)
Praktische Prüfung:
Es gilt eine Empfehlung zum Tragen einer Maske mit Rücksichtnahme auf die Gesundheit aller Beteiligten im Prüffahrzeug (Empfehlung!)
Bleibt alle gesund!
Ein großer Schritt zur Unabhängigkeit Fahrschule-Team