Liebe Fahrschüler,
seit Heute (24.11.2021) gilt in Baden-Württemberg dieAlarmstufe 2
ÄNDERUNG: Für Schüler, die das 17. Lebensjahr vollendet haben,reicht das Vorzeigen des Schülerausweises /Bescheinigung nicht mehr aus.Ab 18 braucht Ihr ab sofort auch einen 3 G Nachweis.
Geimpft GenesenGetestet
Schnelltest – max. 24 Stunden altPCR Test – max, 48 Stunden alt
Es gilt weiterhin Maskenplicht und 3 G im Büro, im Auto und zu den Prüfungen beim TüV.Bitte tragt euch beim eintreten in die Büroräume in die Liste ein und haltet den 3 G Nachweis am besten schon bereit.
Bleibt gesund.
Ein großer Schritt zur Unabhängigkeit. Fahrschule-Team!
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