Das baden-württembergische Verkehrsministerium teilte wie folgt mit:
Schülerinnen / Schüler, welche an regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchsteilnehmen, benötigen keinen zusätzlichen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test.Dies bedeutet:Schüler, die regelmäßig in der Schule auf Corona getestet werden, können – auch wenn die Warn- oder die Alarmstufe ausgerufen wird – am Unterricht in der Fahrschule teilnehmen, ohne dass sie einen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test vorlegen müssen. Die Vorlage des Schülerausweises oder einer Schulbescheinigung reicht aus. ( Regelung in § 5 Absatz 3 Corona-Verordnung)Für alle anderen gilt: Vor Antritt der Fahrstunde / des Theorieunterrichts ist ein Test vorzuzeigen. Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen. Zur Erinnerung :Basisstufe: diese liegt vor, wenn landesweit die in der Warn- und Alarmstufe festgelegten Werte nicht erreicht oder überschritten werden
Warnstufe: diese liegt vor, wenn landesweit die stationäre Neuaufnahme von Covid19-Patienten in Krankenhäusern pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen den Wert 8 erreicht oder übersteigt (Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz) oder landesweit die Auslastung der Intensivbetten in den Krankenhäusern mit Covid19-Patienten den Wert 250 erreicht oder überschreitet
Alarmstufe: diese liegt vor, wenn landesweit die stationäre Neuaufnahme von Covid19-Patienten in Krankenhäusern pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen den Wert 12 erreicht oder übersteigt (Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz) oder landesweit die Auslastung der Intensivbetten in den Krankenhäusern mit Covid19-Patienten den Wert 390 erreicht oder überschreitet
Unverändert bleibt die Maskenpflicht. Diese gilt immer dort, wo kein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.Wir halten euch weiterhin auf dem Laufenden.
Ein großer Schritt zur Unabhängigkeit – Fahrschule Team!