Neu Regeln beim TĂśV SĂĽd

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TĂśV

Liebe FahrschĂĽler,

bei den geplanten theoretischen und praktischen Prüfungen, im Falle einer Krankmeldung müsst ihr rechtzeitig den TÜV und die Fahrschule über die Prüfungsunfähigkeit informieren. Dies muss am Tag der Feststellung der (voraussichtlichen) Prüfungsunfähigkeit, per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com und an uns info@fahrschule-team.de geschehen. Die E-Mail soll folgenden Angaben beinhalten: Krankmeldung, Vorname, Nachnahme, Geburtsdatum und Prüfungstermin.

Die Meldung hat grundsätzlich vor der Prüfung zu erfolgen. Meldungen bei Prüfern direkt oder Sacharbeitern können nicht akzeptiert werden und sind gegenstandlos. Ohne eine schriftliche Meldung im Voraus kann im Nachgang kein Attest anerkannt werden.

Ein großer Schritt zur Unabhängigkeit. Fahrschule-Team!

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