Neue Coronaverordnung ab dem 03.11.2021

Veröffentlicht am

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Liebe FahrschĂĽler,

mit eintreten der Warnstufe in Baden-WĂĽrttemberg, 

wird ab Mittwoch 03.11.21  zur theoretischen und praktischen PrĂĽfung beim TĂśV nach 3 G kontrolliert. 

Auch wir sind verpflichtet

die 3 G Regelungen zu kontrollieren, das heiĂźt zum Präsenzunterricht und zur Fahrstunde im Auto, braucht ihr entsprechend eurem Status einen Nachweis oder eine Bescheinigung. 

Wer keinen Nachweis vorlegen kann, kann nicht an der PrĂĽfung, dem Präsenzunterricht sowie an Fahrstunden teilnehmen und muss diese kostenpflichtig wiederholen. 

Geimpft 

Genesen

Getestet

Antigen Schnelltest maximal 24 Stunden alt. 

PCR Test maximal 48 Stunden alt. 

Schüler, welche in der Schule getestet werden, können einen Schülerausweis oder eine Schulbescheinigung vorlegen.

Bleibt gesund.

Bei Fragen, meldet euch gerne im BĂĽro. 

Ein groĂźer Schritt zur Unabhängigkeit. Fahrschule-Team! 

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