Liebe Fahrschüler,
Ab dem 1 September 2024 gelten für Krankmeldungen bei theoretischen und praktischen Prüfungen beim TÜV Süd neue Regeln.
Dies bisher ausreichende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird nicht mehr akzeptiert, es bedarf einer konkreten ärztlichen Bescheinigung, in welchen der Arzt explizit und konkret bestätigt, dass der Bewerber am geplanten oder gebuchten Prüfungstag nicht in der Lage sein wird bzw. war eine theoretische oder praktische Prüfung abzulegen.
Ein großer Schritt zur Unabhängigkeit. Fahrschule-Team!