Liebe Fahrschüler,
die Landesregierung Baden-Württemberg hat beschlossen die bisherigen Maßnahmen noch mindestens bis zum 02.04.2022 aufrecht zu erhalten. Sobald sich hier etwas ändert, informieren wir euch umgehend.
Erstmal unverändert bleibt die Maskenpflicht im Auto, im Theorieunterricht, sowie beim betretender Büroräume.
Und haltet auch weiterhin euren 3 G Nachweis bereit, wir müssen weiterhin den QR Code kontrollieren.
Selbiges gilt für die Prüfungen beim TüV.
Ein großer Schritt zur Unabhängigkeit. Fahrschule-Team!