Corona Maßnahmen beim TÜV

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Wichtige Informationen bezüglich der theoretischen und praktischen Prüfungen beim TÜV.

Nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, in Verbindung mit dem neuen Infektionsschutzgesetz, gelten ab dem 01.10.2022 bei der Prüfstation (TÜV) folgende Regel:

Theoretische Fahrerlaubnisprüfung:

Voraussetzung zur Teilnahme ist das Tagen einer medizinischen- oder FFP2-Maske (Pflicht!)

Praktische Prüfung:

Es gilt eine Empfehlung zum Tragen einer Maske mit Rücksichtnahme auf die Gesundheit aller Beteiligten im Prüffahrzeug (Empfehlung!)

Bleibt alle gesund!

Ein großer Schritt zur Unabhängigkeit Fahrschule-Team

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