Corona -Verordnung ab 03.04.20

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Auch wenn noch nicht konkret feststeht, welche Regelungen für uns als Fahrschule ab Montag  04.04.2022 tatsächlich gelten werden, 

empfehlen wir sehr verantwortungsvoll mit diesen Lockerungen umzugehen.

Deshalb schließen wir uns den Empfehlungen des TÜV an und empfehlen ebenfalls weiterhin das Tragen von medizinischen / FFP2-Masken.

WICHTIG!

Der TüV besteht bei der Teilnahme an theoretischen Prüfungen das Tragen einer medizinischen / FFP2 Maske. (PLICHT)

Zur Teilnahme an den praktischen Prüfungen ist das Tragen einer medizinischen / FFP2 Maske empfohlen.

Stand heute 03.04.2022 werden keine 3G Einlasskontrollen mehr durchgeführt. Das Verkehrsministerium kann diese aber wieder festlegen,

deshalb empfehlen wir eine selbstständige Informationsbeschaffung. 

Sobald wir über Änderungen informiert werden, werden wir dies umgehend bekannt geben.

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