Neue Coronaverordnung ab dem 03.11.2021

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Liebe Fahrschüler,

mit eintreten der Warnstufe in Baden-Württemberg, 

wird ab Mittwoch 03.11.21  zur theoretischen und praktischen Prüfung beim TÜV nach 3 G kontrolliert. 

Auch wir sind verpflichtet

die 3 G Regelungen zu kontrollieren, das heißt zum Präsenzunterricht und zur Fahrstunde im Auto, braucht ihr entsprechend eurem Status einen Nachweis oder eine Bescheinigung. 

Wer keinen Nachweis vorlegen kann, kann nicht an der Prüfung, dem Präsenzunterricht sowie an Fahrstunden teilnehmen und muss diese kostenpflichtig wiederholen. 

Geimpft 

Genesen

Getestet

Antigen Schnelltest maximal 24 Stunden alt. 

PCR Test maximal 48 Stunden alt. 

Schüler, welche in der Schule getestet werden, können einen Schülerausweis oder eine Schulbescheinigung vorlegen.

Bleibt gesund.

Bei Fragen, meldet euch gerne im Büro. 

Ein großer Schritt zur Unabhängigkeit. Fahrschule-Team! 

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