Schlüsselzahl 95 21.05.2021

Veröffentlicht am

21/05/2021

Schlüsselzahl 95

Ab dem 23. Mai 2021 ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) die bisher in den Führerschein eingetragenen Schlüsselzahl 95 und weist damit eine beschleunigte Grundqualifikation nach. 

Die Umstellung gilt in allen deutschen Bundesländern. Der FQN hat Scheckkarten-Format und muss vom Fahrer bei Amt beantragt werden. Die Bearbeitung beim Amt dauert mind. 10 Arbeitstage. Eine rechtzeige Beantragung ist daher sehr wichtig. 

Somit ist auch bei ausländischen Führerscheinen der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) möglich.

Da die Eintragung der Schlüsselzahl 95 auf dem EU-Kartenführerschein ab dem 23.05.2021 nicht mehr zulässig ist, kann auch keine vorläufige Fahrberechtigung mit dem Code ausgestellt werden. 

Es ist wichtig, die FQN zusammen mit dem Führerschein und der Fahrerkarte mitzuführen.

Wurde die Schlüsselzahl 95 vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht im Dezember 2020 in den Führerschein eingetragen, so ist der Führerschein bis zum Ablaufdatum gültig. Ein Umtausch ist nicht notwendig.

Ein großer Schritt zur Unabhängigkeit- Fahrschule-Team!

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