SchlĂŒsselzahl 95
Ab dem 23. Mai 2021 ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) die bisher in den FĂŒhrerschein eingetragenen SchlĂŒsselzahl 95 und weist damit eine beschleunigte Grundqualifikation nach.
Die Umstellung gilt in allen deutschen BundeslÀndern. Der FQN hat Scheckkarten-Format und muss vom Fahrer bei Amt beantragt werden. Die Bearbeitung beim Amt dauert mind. 10 Arbeitstage. Eine rechtzeige Beantragung ist daher sehr wichtig.
Somit ist auch bei auslĂ€ndischen FĂŒhrerscheinen der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) möglich.
Da die Eintragung der SchlĂŒsselzahl 95 auf dem EU-KartenfĂŒhrerschein ab dem 23.05.2021 nicht mehr zulĂ€ssig ist, kann auch keine vorlĂ€ufige Fahrberechtigung mit dem Code ausgestellt werden.
Es ist wichtig, die FQN zusammen mit dem FĂŒhrerschein und der Fahrerkarte mitzufĂŒhren.
Wurde die SchlĂŒsselzahl 95 vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Ănderung im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht im Dezember 2020 in den FĂŒhrerschein eingetragen, so ist der FĂŒhrerschein bis zum Ablaufdatum gĂŒltig. Ein Umtausch ist nicht notwendig.
Ein groĂer Schritt zur UnabhĂ€ngigkeit- Fahrschule-Team!




