Liebe Fahrschüler,
da wir oft Anfragen bekommen, zum Thema Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnis,
wollen wir euch heute nochmal erklären, wer eine Prüfung ablegen muss.
Der ausländische Führerschein berechtigt nach Meldung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland,
nur sechs Monate zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Während dieser sechs Monate muss eine Übersetzung mitgeführt werden,
sofern der Führerschein nicht in englischer Sprache ausgestellt ist.
Führerscheininhaber zum Beispiel aus Albanien (ausgestellt nach 21.01.2017), Kosovo (ausgestellt nach dem 01.03.2018)
und Moldau, müssen alle keine theoretische Prüfung ablegen.
Eine praktische Prüfung wird nur von moldawischen Führerscheininhabern verlangt, Albanien, Kosovo benötigen keine praktische Prüfung.
(Albanien – Klasse AM ist eine Ausnahme)
Ukrainer, die dauerhaft in Deutschland bleiben, müssen eine theoretische und praktische Prüfung ablegen,
um ihren Führerschein umschreiben zu lassen.
Sonderregelung Ukraine:
Flüchtende aus der Ukraine müssen ihren Führerschein erst einmal nicht umschreiben lassen.
Für die Dauer des Schutzstatus, werden ukrainische Führerscheine auf dem gesamten Gebiet der EU anerkannt.
Ob der Schutzstatus und damit auch die Anerkennung
der ukrainischen Führerscheine verlängert wird, hängt von den weiteren Entwicklungen in der Ukraine ab.
(Aktuell bis Februar 2023)
Ein großer Schritt zur Unabhängigkeit. Fahrschule-Team!