Vorzeitige Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 01.02.2023

Veröffentlicht am

Corona01.02.2023

Hallo zusammen,

die Bundesregierung informiert darĂĽber, dass auch die ursprĂĽnglich bis 7. April 2023 geltende SARS-Cov2-ArbschVO nun bereits vorzeitig zum 1. Februar 2023 aufgehoben wird.

Das bedeutet wir dĂĽrfen ab dem 01.02.23 wieder ohne Maske im Fahrschulauto unterrichten.

Ein großer Schritt zur Unabhängigkeit. Fahrschule-Team!

Weitere News

Fahrlehrer B/BE gesucht

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir engagierte Fahrlehrer (m/w/d) fĂĽr PKW Einsatzort:…...

Dein Abschnittstext

Nächster IHK-Kurs

đźš› Starte deine Zukunft als Berufskraftfahrer! Am 14. September 2026 startet unser…...

Dein Abschnittstext