Vorzeitige Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 01.02.2023

Veröffentlicht am

Corona01.02.2023

Hallo zusammen,

die Bundesregierung informiert darüber, dass auch die ursprünglich bis 7. April 2023 geltende SARS-Cov2-ArbschVO nun bereits vorzeitig zum 1. Februar 2023 aufgehoben wird.

Das bedeutet wir dürfen ab dem 01.02.23 wieder ohne Maske im Fahrschulauto unterrichten.

Ein großer Schritt zur Unabhängigkeit. Fahrschule-Team!

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