News 01.03.2022

Veröffentlicht am

Corona schüler ferien

Liebe Fahrschüler,

da in den Ferien keine regelmäßigen Testungen an Schulen stattfinden, 

gilt der Schülerausweis – wie bereits während der Weihnachtsferien – 

während der kommenden Woche (Schulferien) nicht. 

In der Zeit von Montag, den 28.02.2022 bis Samstag, den 05.03.2022 müssen alle Schülerinnen und Schüler für den Zugang zur Fahrausbildung und zur Fahrprüfung einen

Impfnachweis,

Genesenen-Nachweis (nicht älter als 3 Monate),

PCR-Test (max. 48 Std. alt) oder 

Antigen-Schnelltest (max. 24 Std. alt)

vorlegen.

Ein großer Schritt zur Unabhängigkeit. Fahrschule-Team!

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