Für die Zeit der Corona-Pandemie wurde es ermöglicht, den Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten zeitlich befristet Ausnahmen von der Präsenzpflicht in der theoretischen Ausbildung zu erteilen. Die Genehmigungen zur Erteilung von Online-Unterricht bleiben auch nach dem 31. März 2022 gültig.
Wir dürfen euch also weiterhin Online unterrichten.
Ein großer Schritt zur Unabhängigkeit. Fahrschule-Team!