News 01.03.2022

Veröffentlicht am

Corona schĂĽler ferien

Liebe FahrschĂĽler,

da in den Ferien keine regelmäßigen Testungen an Schulen stattfinden, 

gilt der SchĂĽlerausweis – wie bereits während der Weihnachtsferien – 

während der kommenden Woche (Schulferien) nicht. 

In der Zeit von Montag, den 28.02.2022 bis Samstag, den 05.03.2022 mĂĽssen alle SchĂĽlerinnen und SchĂĽler fĂĽr den Zugang zur Fahrausbildung und zur FahrprĂĽfung einen

Impfnachweis,

Genesenen-Nachweis (nicht älter als 3 Monate),

PCR-Test (max. 48 Std. alt) oder 

Antigen-Schnelltest (max. 24 Std. alt)

vorlegen.

Ein großer Schritt zur Unabhängigkeit. Fahrschule-Team!

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