Liebe Fahrschüler,
da in den Ferien keine regelmäßigen Testungen an Schulen stattfinden,
gilt der Schülerausweis – wie bereits während der Weihnachtsferien –
während der kommenden Woche (Schulferien) nicht.
In der Zeit von Montag, den 28.02.2022 bis Samstag, den 05.03.2022 müssen alle Schülerinnen und Schüler für den Zugang zur Fahrausbildung und zur Fahrprüfung einen
Impfnachweis,
Genesenen-Nachweis (nicht älter als 3 Monate),
PCR-Test (max. 48 Std. alt) oder
Antigen-Schnelltest (max. 24 Std. alt)
vorlegen.
Ein großer Schritt zur Unabhängigkeit. Fahrschule-Team!